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Eine Magazinsicherung verhindert bei herausgenommenem Magazin eine Schussauslösung durch Blockade des Abzugs. So kann eine vergessene Patrone im Patronenlager nicht versehentlich zur Gefahr werden.
Der Munitionserwerbsschein ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Erwerb und Besitz der aufgeführten Munition berechtigt. Jäger und Sportschützen erhalten ihre Berechtigung zum Erwerb von Munition mit dem Eintrag einer zugehörigen Waffe in der Waffenbesitzkarte.
Behälter zur Aufnahme von Patronen an Schusswaffen, aus dem die Waffe neu geladen wird.
Mitnahme im Sinne des Waffengesetzes ist der Transport über eine Grenze zur Verwendung ohne dauerhaften Verbleib, z.B. bei einer Jagdreise nach Polen.
Munition nach dem Waffengesetz sind zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte:
Entscheidend für die Definition als Munition ist die Kombination aus der Zweckbestimmung (Verschießen aus Schusswaffen) mit dem Vorhandensein einer Ladung (Treibladung). Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos) sind also wegen der fehlenden Treibladung keine Munition.
Mehrlader sind Schusswaffen, die zur Aufnahme mehrerer Patronen ein Magazin besitzen. Das Nachladen erfolgt entweder von Hand (Repetierer) oder automatisch (Selbstlader). Diese Systeme werden häufig in starrläufigen Waffen verbaut und ermöglichen eine hohe Feuergeschwindigkeit.
Die Mündungsballistik verursacht den Mündungs- und Geschossknall und ist durch den rückwärts wirkenden Gasdruck für den Rückstoß verantwortlich.