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Lexikon

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Visiereinrichtungen
Visier

Visiereinrichtung sind Hilfsmittel für das Zielen mit . bestehen aus und oder sind Fluchtvisierungen wie bei . Das Problem von offenen Visierungen ist, dass mehrere Punkte mit ungleichen Entfernungen vom Auge gleichzeitig scharf gestellt werden müssen. haben als die Aufgabe Ziel und Visiereinrichtung in eine Ebene zu bringen und dadurch das Zielen zu vereinfachen.

Verbrechen

Tatbestand, der 1 bis 5 Jahre Freiheitsstrafe nach sich zieht (§ 51 WaffG). So wird der Umgang mit Vollautomaten und Vorderschaftrepetierflinten sanktioniert.

Vollmantelgeschosse

Ein Vollmantelgeschoss hat einen Kern aus Blei und wird vollständig von einem Mantel (Kupfer, Messing oder Stahl) umgeben. Der Mantel verhindert Materialabrieb des weichen Bleis im und verhindert eine Verformung im Zielkörper. Es eignet sich für die Bejagung von Raubwild zur Gewinnung des Balgs.

Vierling

Vier mit unterschiedlicher Anordnung von glatten und . Meist werden zwei und je ein großen und kleinen Kalibers miteinander kombiniert.

V100
V50

50 bzw. 100 m nach Verlassen der Mündung.

Vergehen

Tatbestand, der eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann (§ 52 WaffG). Eine zieht ein Bußgeld nach sich, ein in der Regel eine Freiheitsstrafe.

Vergößerungsfaktor
Vergrößerung

Faktor um den das Objekt für den Betrachter durch ein optisches System vergrößert werden kann. Durch die Vergrößerung verbessert sich die Erkennung von Details (Auflösung).

V0

(V) bei Verlassen der Mündung.

Visierlinie

Die Visierlinie ist bei eine gerade Linie zwischen dem Auge des Schützen, der und dem Zielpunkt.

Voraussetzungen für waffenrechtliche Erlaubnisse
Waffenrechtliche Erlaubnisse

Der ist nur mit Erlaubnis der Behörden zulässig. Die Ausstellung der Erlaubnis ist an sechs Voraussetzungen geknüpft. Hierzu zählen: , , , , Volljährigkeit und Haftpflichtversicherung.

Vergütung

Die Vergütung ist eine dünne Beschichtung von Linsen und Prismen mit Metallbelägen, um die Lichtdurchlässigkeit (Transmission) zu erhöhen. Das Ziel ist eine Verbesserung der "echten" .

Verschluss
Verriegelung, Verschlusssystem

Verschlüsse dienen der gasdichten Verriegelung der Patrone im . Bei sind Verschluss und voneinander getrennt, während sie bei mit starren eine enge Einheit bilden.

Verbotene Tätigkeit

Diese sollen durch die Gesetzgebung komplett unterbunden werden. Anders als beim bei dem unter gewissen Voraussetzungen (Jägerprüfung) eine Tätigkeit ausgeführt werden darf.

Versager

Ein Versager ist eine Patrone im , die nach korrekter Auslösung des Schlosses nicht zündet. Das Problem kann dabei an der Patrone selbst oder an der liegen. Das Verhalten bei einem Versager ist abhängig von der Situation.

In sicheren Umgebungen (z.B. Schießstand) sollte auf einer verzögerte Schussentwicklung gewartet werden. Die wird im Anschluss entladen. In unsicheren Umgebungen (z.B. akute Gefahr bei der Verteidigung) wird sofort die erneute Schussfähigkeit hergestellt. Bei halbautomatischen funktioniert das durch Zurückziehen des Schlittens.

Vollschaft
Ganzschaft

der bis zur Laufmündung reicht. mit Vollschaft werden als bezeichnet.

Verbotene Waffen und Munition
Verbotene Waffen, Verbotene Munition

Durch das Waffengesetz sind diverse und aufgrund der Gefahr der missbräuchlichen Verwendung verboten. Zu diesen gehören insbesondere vollautomatische und Vorderschaftrepetierer. Der wird als geahndet und mit Freiheitsstrafe sanktioniert. Für die meisten verbotenen wird der als geahndet.

Verbringen
"Verbringen" im Sinne des Waffengesetzes

Verbringen im Sinne des Waffengesetzes ist der über eine Grenze mit dem Ziel des Verbleibs in einem anderen Land oder des Besitzwechsels, z.B. beim Verkauf einer nach England.

Vollgeschosse

Vollgeschosse sind die beim Auftreffen auf den Wildkörper ihre Form beibehalten. Das kann durch die Verwendung sehr harter Materialien (Massivgeschosse) oder durch eine harte Ummantelung () erreicht werden. Durch diese Bauweise bleibt der Querschnitt des Geschosses klein. Der Zielkörper wird zwar gut durchdrungen, allerdings ist die Energieabgabe und Tötungskraft gering. Vollgeschosse werden zur Bejagung von Großwild und wegen der schonenden Wirkung zur Bejagung von Raubwild verwendet.