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Zusammenfassung

Im ist die Erlangung einer Erlaubnis in aller Regel die Pflicht. Für den sind einige von dieser Pflicht ausgenommen. Jäger erlangen durch das Bestehen der Jägerprüfungen außerordentliche Privilegien im .

Grundlagen

Allgemeines

  • Der bedarf einer Erlaubnis.
  • Je nach der Art des Umgangs unterscheiden sich die Erlaubnisse voneinander.

MerkeDer ist erlaubnispflichtig.

Übersicht

Ausweispflicht

Beim muss sich der Besitzer ausweisen können. Je nach Art des Umgangs sind hierfür unterschiedliche Ausweisdokumente notwendig. Diese sind in der folgenden Übersicht dargestellt.

AusweisdokumentNotwendigkeit
Personalausweis/ReisepassBeim einer
Wenn für den der eine Erlaubnis erforderlich ist
Wenn das der ist
Gültiger JagdscheinBeim einer Schusswaffe zur berechtigten Jagdausübung
Schriftlicher JagderlaubnisscheinAls allein jagender Jagdgast
„Überlassungsschein“
  • Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmens (bei Leihe, Verwahrung,
  • Bei der Leihe einer (vorübergehender

    Waffenbesitzkarte (WBK)

    Allgemeines

    • Es wird zwischen drei verschiedenen Waffenbesitzkarten unterschieden.
      • Grüne WBK
      • Gelbe WBK für Sportschützen
      • Rote WBK für Sammler und Sachverständige
    • Eine WBK erlaubt den und von eingetragenen und .
      • Die Besitzerlaubnis gilt zeitlich unbegrenzt.
    • Die Erlaubnis zum erfolgt durch einen Voreintrag in der WBK.
      • Die Erwerbserlaubnis gilt für 1 Jahr nach Voreintrag.
    • Die Erlaubnis zum von ist in der WBK gesondert zu erteilen.

    Angaben

    • Hersteller-/ Warenzeichen oder Marke
    • Modellbezeichnung (Art und der
    • Seriennummer/Herstellungsnummer
    • Tag des Überlassens und den Überlasser

    Anzeigefrist

    Gelbe Waffenbesitzkarte

    Rote Waffenbesitzkarte

    • Die WBK für Sammler und Sachverständige wird als „Rote WBK“ bezeichnet.
    • Für die Anerkennung als Sammler gelten strenge Vorgaben.
      • Das muss durch die systematische Bedeutsamkeit der Sammlung gut begründet werden.
    • Sachverständige dürfen in ihrer Tätigkeit jeder Art .

    WBK für mehrere Personen

    • Die Benennung eines Vereins in der WBK ist möglich (Schießsportverein, jagdliche Vereinigung).
    • Mit der Eintragung muss einer verantwortliche Person festgelegt werden.

      Munitionserwerbsschein

      • Erlaubnis zum und von
      • Nur notwendig, wenn keine zugehörige in WBK eingetragen ist
      • Erwerbsbefristung auf 6 Jahre
      • Keine Besitzbefristung

      Waffenschein

      Allgemeines

      • Erlaubnis zum einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen)
      • Geltungsdauer bis drei Jahre
      • Geltungsbereich beschränkt auf Bedürfnisbereich
      • Voraussetzungen an das für einen Waffenschein
        • Besondere Mehrgefährdung der Person
        • Zweckbindung: Die konkrete Schusswaffe muss eine konkrete Gefahr vermindern.
        • Einzige zumutbare Möglichkeit

      Personengruppen

      • Gefährdete Personen müssen weit mehr als die Allgemeinbevölkerung in Bezug auf Leib und Leben gefährdet sein. Außerdem muss die Gefahr durch den und von abwendbar sein.
      • Bewachungsunternehmen unterliegen einer strengen Zweckbindung im Sinne ihres sichernden Auftrage zur Verwendung von .

      Kleiner Waffenschein

      Schießerlaubnis

      • Eine Schießerlaubnis wird nur in wenigen Ausnahmesituation erteilt.
      • Sie erlaubt das Schießen außerhalb von Schießstätten.
      • Ausstellung für Brauchtumsschützen oder für das Erlegen von Wild in Gehegen

      Besondere Personengruppen

      Sportschützen

      • Für Sportschützen ist der Nachweis des wichtig.
      • Etwas vereinfacht müssen für und folgende Nachweise erfolgen (Stand 01.09.2020)
        • Vereinsmitgliedschaft
        • Aktive Ausübung des Schießsports
        • und Disziplin müssen zueinander passen

      Jäger

      Allgemeines

      • Jäger: Person, die einen gültigen Jagdschein besitzt
      • Aus dem Jagdschein leitet sich beim Jäger direkt das ab.
      • Jägerprüfung → Geistige Eignung
      • Zweckbindung → Jagdausübung, Schießübungen, Schießwettkämpfe

      Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte)

      Führen und Schießen (Jagdschein)

      • Jagdschein erlaubt das und von
        • Nur im Zusammenhang mit berechtigter Jagdausübung
      • Beispiele
        • Befugte Jagdausübung
        • Einschießen im Revier
        • Ausbildung von Jagdhunden im Revier
        • Jagdschutz und Forstschutz

      Führen (Jagdschein)

      • , nicht
      • Beispiele: unmittelbare Begleitung des Bedürfnisses (z. B. Hin-/Rückweg zum Revier)
      • Vorsicht: der muss erfolgen (z.B. im Futteral oder Koffer)

      Weitere Personengruppen

      • Brauchtumsschützen weisen ihr mit einer Bescheinigung ihrer Schützenvereinigung nach.

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