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Lexikon

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Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ (VSG 4.4)
Unfallverhütungsvorschrift

Die Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ (VSG 4.4) ist ein Leitfaden für die sichere Ausübung der Jagd. Sie wurde durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) erlassen.

Untypische Waffen

Gegenstände, die geeignet sind im Kampf mit anderen Menschen dem Angriff oder der Verteidigung zu dienen, ohne hierfür bestimmt zu sein. Hierzu gehören z. B. Spring- und Faustmesser.

unterladen

Eine ist unterladen, wenn sich zwar im , jedoch nicht im befindet.