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Die Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ (VSG 4.4) ist ein Leitfaden für die sichere Ausübung der Jagd. Sie wurde durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) erlassen.
Gegenstände, die geeignet sind im Kampf mit anderen Menschen dem Angriff oder der Verteidigung zu dienen, ohne hierfür bestimmt zu sein. Hierzu gehören z. B. Spring- und Faustmesser.
Eine Waffe ist unterladen, wenn sich Munition zwar im Magazin, jedoch nicht im Patronenlager befindet.