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Beim Waldläuferdrilling finden sich zwei glatte Läufe nebeneinander (wie bei der Querflinte) und ein gezogener Lauf kleinen Kalibers darüber.
Die Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition. Es werden Waffen eingetragen, die der Karteninhaber besitzen darf.
An Jäger wird eine grüne Waffenbesitzkarte ausgehändigt. Sportschützen können je nach Umständen eine grüne oder gelbe WBK besitzen. Eine rote Waffenbesitzkarte ist für Schusswaffensammler vorgesehen.
Abzugrenzen hiervon ist der Waffenschein, der zum Führen der eingetragenen Waffen berechtigt.
Das Waffengesetz unterteilt Waffen in Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Waffen und tragbare Gegenstände. Wesentliche Teile von Schusswaffen, zu denen Lauf, Verschluss, Patronenlager und das Griffstück von Kurzwaffen gehören, sind rechtlich den Schusswaffen gleichgestellt. Zu den tragbaren Gegenständen gehören typische Waffen wie Drosseln und Hiebwaffen und untypische Waffen wie Messer.
Der Waffenschein ist die waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit. Die Erteilung von Waffenscheinen ist eine Ausnahme für Antragsteller, die mehr als die Allgemeinheit gefährdet sind und deren Gefährdung durch eine Schusswaffe reduziert wird. Hiervon abzugrenzen ist der Jagdschein als Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe für den Jäger. Diese ist auf die Jagdausübung im Revier begrenzt.
Krankheiten die massenhaft bei Wild auftreten können
Zu den wesentlichen Teilen einer Schusswaffe gehören:
Die wesentlichen Teile sind rechtlich den zugehörigen Schusswaffen gleichgestellt.
Das Waidblatt ist eine kalte Waffe mit einer ca. 20 cm langen Klinge. Es dient zum Abfangen von Wild.