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Lexikon

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Nennkaliber

Ungefährer Durchmesser eines Geschosses oder Laufes. Diese kann in metrischen Zahlen (mm) oder Anglo-amerikanischen Zahlen (Zoll) angegeben werden. Die genauen Zahlen weichen von der Kaliberangabe leicht ab.

Notwehrexzess

Notwehrexzess besteht, wenn die Verhältnismäßigkeit der Mittel bei der nicht gegeben ist.

Beispiel: Eine Person bricht deinen PKW auf. Du stehst am Fenster deines Hauses in Sicherheit und schießt auf die Person. Diese wird verletzt. Das ist ein Fall von Notwehrexzess.

Notstand
Rechtfertigender Notstand

Der rechtfertigende Notstand bezieht sich im Gegensatz zur auf eine abstrakte Gefahr (z. B. ein angreifendes wildes Tier). Handlungen im Notstand sind nach Strafgesetzbuch nicht strafbar.

Für eine Handlung im Notstand gelten folgende Voraussetzungen:

  • Gefahr für ein Rechtsgut (z. B. Leben, Freiheit …)
  • Gegenwärtigkeit
  • Angemessene Mittel
  • Höhere Stellung des gefährdeten Rechtsguts

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Nachtzielgerät

, welches mit einer Montagevorrichtung für versehen ist und ein Zielen bei Nacht ermöglicht.

Nitro-Cellulose Pulver
Nitro-Cellulose-Treibladungen

Als für wird heutzutage vorwiegend Nitro-Cellulose Pulver verwendet, das folgende Vorteile hat:

  1. Hoher Energiegehalt
  2. Kaum Rauchentwicklung
  3. Kaum Rückstände
Nothilfe

Die Nothilfe ist eine Unterform der . Bei dieser ist der „Helfende“/Handelnde nicht der Angegriffene, sondern eine andere Person.

Nachtsichtgeräte

Nachtsichtgeräte verbessern das Sehen in der Dunkelheit. In Deutschland dürfen sie nur zur Beobachtung verwendet werden. Der Gebrauch als Zielgerät ist verboten.

Notwehr

„Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“

Nachbrenner

Beim Nachbrenner entwickelt sich der Schuss von erst verzögert.