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Beschussgesetz

Staatlicher Beschuss, Amtlicher Beschuss

Zusammenfassung

müssen vor ihrer Verwendung amtlich beschossen werden. Die Vorgaben hierzu werden im Beschussgesetz geregelt und werden durch die staatlichen Beschussämter der Länder umgesetzt. Neben gilt die Beschusspflicht auch für Einsteck- und Austauschläufe sowie für . Geprüft wird die Einhaltung von Maßen, die Sicherheit, Haltbarkeit und die ordnungsgemäße Kennzeichnung der .

Grundlagen

Allgemeines

  • Beschusspflicht: müssen vor Verwendung amtlich beschossen werden. → Kennzeichnung mit Beschusszeichen
  • Das Ziel ist es, den Nutzer und Dritte vor Gefahren durch zu schützen.
  • Beschusszeichen zeigt die behördliche Prüfung und die Zulassung zum Schießen an.
  • Zuständigkeit: Staatliche Beschussämter der Länder
  • Erneuter Beschuss bei Wechsel/Änderung (§ 3 II BeschussG)
    • Die Benutzung nicht beschossener ist verboten.

    MerkeDas Beschussgesetz regelt Prüfung und Zulassung von und für die Sicherheit der Verwender.

    Ausnahmen von der Beschusspflicht

    • Ausgewählte, weniger gefährliche und Gegenstände sind von der Beschusspflicht ausgenommen.
    • Für diese erfolgt eine Prüfung der Bauart und eine Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).
    • Kein Beschusszeichen, sondern Zulassungszeichen
    • Verwendung des Zulassungszeichen für:

    Beschussdurchführung

    • Schießen mit zwei Beschusspatronen pro
    • Beschusspatronen verursachen einen etwa 30 % höheren Gasdruck, als der gesetzlich vorgeschriebene Gasdruck.

    Prüfungsbestandteile durch Beschussämter (§ 5 BeschussG)

    1. Maßhaltigkeit: Einhalten von Maßen bei , und
    2. Funktionssicherheit: Patronenpassgenauigkeit, , Lademechanismus
    3. Haltbarkeit: Prüfung mit drei Beschusspatronen
      1. Materialfestigkeit
    4. Vorgeschriebene Kennzeichnung

    Vorgeschriebene Kennzeichnung (§ 24 WaffG)

    Diese Kennzeichnung geht über das Beschussgesetz hinaus und wird durch den Hersteller auf einem führenden wesentlichen Teil aufgebracht.

    1. Name/Firma/Marke des Waffenherstellers
    2. Herstellungsland (zweistelliges Kürzel)
    3. Munitionsbezeichnung / Kaliberbezeichnung
    4. Einfuhrland und -jahr (bei Importwaffen)
    5. Fortlaufende Nummer (Seriennummer) → Eintragung in
    6. Beschusszeichen

    Beschusszeichen

    Allgemeines

    • Beschusszeichen geben die Art des Beschusses an (z.B. Normalbeschuss).
    • Die Art des Beschusses erlaubt diese Art der Verwendung.
      • Beispiel: Bei einer mit Schwarzpulverbeschuss darf nicht mit einer aus Nitro-Cellulose-Pulver werden.
    • Sie bestehen aus
      • dem Kürzel CIP (bzw. Bundesadler bis 2014) und dem Kennbuchstaben für die Art des Beschusses
      • dem Ortzeichen des Beschussamtes
      • dem Jahreszeichen
    • Prüfzeichen: Sammelbegriff für Beschusszeichen, Ortszeichen und andere Zeichen
    • Das Überstempeln eines Beschusszeichens mit einem „X“ bedeutet, dass die nicht mehr beschusstauglich ist.

    Kennzeichnung

    • Beschusszeichen auf allen (bzw. an jedem „höchst beanspruchten Teil“) nach bestandener Prüfung.
    • Ortszeichen und Jahreszeichen auf einem höchst beanspruchten Teil.

    Übersicht

      C.I.P.

      • Synonyme: Ständige Internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen
      • Zusammenschluss verschiedener Staaten, welche ihre Beschusszeichen gegenseitig anerkennen

      Weitere Beschusszeichen

      Ausnahmen von der Beschusspflicht

      • Schwächere sind von der Beschusspflicht ausgenommen
        • Benötigen besondere Prüf- u Zulassungszeichen
      BeschreibungBedeutungZeichen
      , deren eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird

      BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung)Zulassungszeichen für pyrotechnische

      für mit seitlich angebrachtem Ortszeichen (Beispiel: München)

      Zulassungszeichen der PTB

      • PTB: Physikalisch-Technische Bundesanstalt
      BeschreibungBedeutungZeichen

      , Schussapparate und sowie nicht tragbare Geräte

      Bauartprüfung
      • E: Elektroimpulsgerät
      • R: Reizstoffe

      BKAReizstoff-Sprühdosen (Pfefferspray) mit Anwendungsbereich bei Menschen

      Bundeswehr und Polizei

      • von Bundeswehr und Polizei werden durch eigene Ämter beschossen.
      BeschreibungBedeutungZeichen
      Bundeswehr
      • Bei , die vom Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung beschossen wurden

      Polizei

      Ortszeichen

      Die Ortszeichen zeigen, wo die beschossen wurde.

      BeschussamtZeichen
      Ulm

      Hannover

      (bis 2014)

      Kiel

      München

      Mellrichstadt

      Andere Staaten

      LandZeichenLandZeichen
      Belgien

      Österreich

      Chile

      Russland

      Finnland

      Slowakische Republik

      Frankreich

      Spanien

      Großbritannien

      Tschechische Republik

      Großbritannien

      Ungarn

      Italien

      Vereinigte Arabische Emirate

      Ortszeichen

      Die Ortszeichen zeigen, wo die beschossen wurde.

      BeschussamtZeichen
      Ulm

      Hannover

      (bis 2014)

      Kiel

      München

      Mellrichstadt

      Ausnahmen von der Beschusspflicht

      • Schwächere sind von der Beschusspflicht ausgenommen
        • Benötigen besondere Prüf- u Zulassungszeichen

      Prüfzeichen und Zulassungszeichen

      BeschreibungBedeutungZeichen
      , deren eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird

      Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
      Schreckschuss-, Reizstoff- und

      , Schussapparate und sowie nicht tragbare Geräte

      „BKA / 1r2“Reizstoff-Sprühdosen (Pfefferspray) mit Anwendungsbereich bei Menschen

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