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Aufbewahrung von Waffen und Munition

Zusammenfassung

Der von und und deren sichere Aufbewahrung sind eng miteinander verknüpft. Das Ziel ist es, eine unbefugte Nutzung zu unterbinden. Mit der Gesetzesänderung von 2017 müssen Sicherheitsbehältnisse für erlaubnispflichtige mindestens den Widerstandsgrad 0 oder 1 . Allerdings besteht für im Umlauf befindliche Sicherheitsbehältnisse ein Bestandsschutz. Das heißt, sie dürfen weiterhin verwendet werden. dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden. Für bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.

Grundlagen

Allgemeines

Nachweispflicht

  • Maßnahmen der Aufbewahrung müssen der zuständigen Behörde nachgewiesen werden (§ 36 III WaffG)
    • Bei Versäumnissen kann die waffenrechtliche infrage gestellt werden.
  • Erlaubnisbehörde darf Zugang zur Wohnung verlangen, um ordnungsgemäße Aufbewahrung zu überprüfen
    • Die ordnungsgemäße Aufbewahrung von muss nur der Berechtigte (WBK-Inhaber) nachweisen.

Praxis der Aufbewahrung

  • Aufbewahrung immer in ungeladenem Zustand
  • Aufbewahrung im entspannten Zustand
    1. Sicherheitsgründe
    2. Entlastung der Schlagbolzenfeder

Sicherheitsbehältnisse

Allgemeines

Sicherheitsbehältnisse zur Aufbewahrung von und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Erlaubnispflichtige Waffen

  • Mindestens Sicherheitsbehältnisse des Widerstandsgrad 0 oder 1
  • zusammen mit im Sicherheitsbehältnis
  • Gemeinschaftliche Aufbewahrung von oder ist zulässig, wenn die berechtigen Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Widerstandsgrad 0, <200 kgWiderstandsgrad 0, ≥200 kgWiderstandsgrad 1
unbegrenztunbegrenztunbegrenzt
≤5≤10unbegrenzt
siehe § 13 II AWaffV, Nr. 3siehe § 13 II AWaffV, Nr. 3unbegrenzt

MerkeMit der Gesetzesänderung von 2017 müssen Sicherheitsbehältnisse von den Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 . Sicherheitsbehältnisse, die vor dem 06.07.2017 im Umlauf waren, sind weiterhin gültig (Besitzstandswahrung).

AchtungKönnen aus den in einem Sicherheitsbehältnis gebaut werden, so müssen diese mitgezählt werden.

Besonderheiten

Altes Waffengesetz

Allgemeines

  • Besitzstandswahrung: Aufrechterhaltung der bisherigen Nutzung von Sicherheitsbehältnissen des Widerstandsgrads A und B
  • Getrennte Aufbewahrung von und für Sicherheitsbehältnisse des Widerstandsgrads A und B
  • Erlaubnispflichtige → Stahlblechschrank mit

Sicherheitsbehältnisse

SicherheitsstufeAA mit InnenfachA mit B Innenfach („Jägerschrank“)BB mit Innenfach
≤10≤10≤10>10>10
keinekeine≤5 im Innenfach≤5 ≤10
keineim Innenfacherlaubtkeineim Innenfach

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