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Seenotsignalmittel

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Grundlagen

Allgemeines

  • Mit Seenotsignalmitteln kann auf See imNotfall ein Notsignal abgegeben werden.
  • Internationales Notsignal ist rot.
  • Sie dürfen verwendet werden, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht und dringend Hilfe benötigt wird.
    • Ein Missbrauch wird in Deutschland als geahndet.
    • International können bei Missbrauch hohe Schadensersatzansprüche entstehen.
  • Hier wird nur auf Signalmittel eingegangen, die im Zusammenhang mit der Waffensachkunde stehen.

Ablauf von Seenotsignalen

Es gibt einen zweistufigen Aufbau:

  • Große Reichweite: Mit weit reichenden Signalmitteln wird versucht, weit entfernten Schiffen und Helfern den Notruf mitzuteilen und eine ungefähre Richtung anzugeben. Hierzu werden zum Beispiel Fallschirmsignalraketen verwendet.
  • Nahe Reichweite: Retter in Sichtweite können dann mit Handfackeln oder Rauchsignalen auf die genaue Position hingewiesen werden.

Rechtsgrundlagen

  • Ausrüstungspflicht für Seenotsignalmittel für die Berufsschifffahrt und für Charter- und Ausbildungsschiffe durch SOLAS (→ Schiffssicherheitsvertrag)
  • Regelung von Notrufen auf See in
    • Anlage IV der Kollisionsverhütungsregeln
    • dem internationalen Signalbuch
    • dem Handbuch für Suche und Rettung

Pyrotechnische Signalmittel

Allgemeines

  • Pyrotechnische Signalmittel sind Notsignale, die mithilfe explosionsgefährlicher Stoffe ausgelöst werden.
  • Explosionsgefährliche Stoffe: Feste oder flüssige Stoffe und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können.
  • Signalmittel
    • Pyrotechnische Signalmittel
    • im 4 (26,5 mm)
    • mit dem Zulassungszeichen „“ oder gleichwertiger Kennzeichnung
    • Sonstige Notsignale, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden.

Pyrotechnische Munition

  • , die explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthält und einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugt und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfaltet.
  • Verpackung ist häufig wasserdicht und schwimmfähig.
  • Unterliegt rechtlich dem Sprengstoffgesetz → und sind verboten.
  • Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln ist verboten.

Einteilung

  • und von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ist in Deutschland streng reguliert.
  • Unterteilung in zwei Kategorien
Kategorie P1Kategorie P2
Beschreibung
  • Einmaliger Abschuss aus der Hand
Voraussetzung
  • Volljährigkeit (≥ 18 Jahre)
  • Volljährigkeit (≥ 18 Jahre)
  • Fachkundenachweis für
  • Sportbootführerschein
Beispiele
  • Handfackeln
  • Seenotsignalgeber (max. Steighöhe 80 m)
  • Bestimmte Rauchsignale
  • Signalraketen/Fallschirmsignalraketen (Steighöhe bis 300 m)
  • Bestimmte Rauchsignale

Ausgewählte Signalmittel

  • Signalraketen (rot)
  • Fallschirmraketen (rot): Steighöhe mindestens 300 m, Leuchtdauer mindestens 30 Sekunden
  • Handfackeln (rot): Brenndauer 30 – 40 Sekunden
  • Rauchsignale, orange
  • Lichtrauchsignale
  • Blitz-Knall-Patronen

Erlaubnisfreie Waffen (PTB)

Verbrauchsdauer

  • „Haltbarkeit“ sind 3 Jahre, es sei den es ist, auf dem Gegenstand anders vermerkt.
  • Verbrauchsdauer wird verkürzt durch Feuchtigkeit, Korrosion, hohe Lagertemperaturen, mechanische Beschädigung.
  • Kühle und trockene Lagerung in einem Metallbehältnis mit Schwenkriegelschloss
  • Entsorgung von „abgelaufenen“ Notsignale über Munitionshandel oder Delaborierungsbetriebe.

Signalwaffen im Kaliber 4

Allgemeines

Kennzeichnung der Munition

  • Hersteller bzw. Herstellerzeichen
  • Bezeichnung der
  • Herstellungsjahr und Verbrauchsdauer
  • Art des pyrotechnischen Satzes
    • Rote Signalpatronen → volle Rändelung
    • Weiße/Gelbe Signalpatronen → halbe Rändelung
    • Braune Blitz-/Knallpatronen → keine Rändelung

Aufbewahrung

  • an Land in mit Widerstandgrad 0 oder I (siehe: .
  • Vorübergehende Lagerung im Hafen in einem verankerten Behältnis aus Stahlblech (→ Hamburger Kasten)
  • Lagerung während der Fahrt, sodass die Signalmittel für jeden erreichbar sind.

Verwendung

Die Verwendung von im 4 ist an enge Maßgaben gebunden.

  • Zur Signalgebung
  • Als Abschussgerät zur einer Leinenverbindung
  • Als Startpistole bei Regatten bei Vorliegen einer

Ein Schießen an Silvester ist nicht erlaubt bzw. bedarf einer speziellen .

Ausweispflicht

Bei einer Signalwaffe im 4 an Bord eines Bootes müssen folgende Dokumente mitgeführt werden:

  • Personalausweis oder Pass
  • Ggf. Europäischer Feuerwaffenpass
  • Ggf. Einfuhrgenehmigung

Handhabung

Allgemeines

  • Gebrauchsanweisung beachten
  • Windrichtung bedenken
  • über Bord werfen
  • Keine entflammbaren Gegenstände in der Umgebung
  • Steigende/abzuschießende Signalmittel
    • Freies Schussfeld (z.B. Mast, Segel)
    • Senkrechte Abschusswinkel
    • Nicht auf Personen richten

Rauchsignale

  • Verwendung
    • Bei Tage
    • Bei geringen Windstärken
    • Wenn Hilfe gesichtet wurde
  • Anzündung durch Reißschnur, die unter Schutzkappe liegt.
  • Nach Entzündung zur Leeseite des Bootes von Bord werfen.

Verhalten bei Versager

  • in Schussrichtung belassen
  • Über Kopf erneut spannen und nochmals abdrücken
  • Bei erneutem Versagen die mit nach oben gerichtetem
  • 1 Minute abwarten
  • über Bord abwerfen

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