Grundlagen
Allgemeines
- Mit Seenotsignalmitteln kann auf See imNotfall ein Notsignal abgegeben werden.
- Internationales Notsignal ist rot.
- Sie dürfen verwendet werden, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht und dringend Hilfe benötigt wird.
- Ein Missbrauch wird in Deutschland als Vergehen geahndet.
- International können bei Missbrauch hohe Schadensersatzansprüche entstehen.
- Hier wird nur auf Signalmittel eingegangen, die im Zusammenhang mit der Waffensachkunde stehen.
Ablauf von Seenotsignalen
Es gibt einen zweistufigen Aufbau:
- Große Reichweite: Mit weit reichenden Signalmitteln wird versucht, weit entfernten Schiffen und Helfern den Notruf mitzuteilen und eine ungefähre Richtung anzugeben. Hierzu werden zum Beispiel Fallschirmsignalraketen verwendet.
- Nahe Reichweite: Retter in Sichtweite können dann mit Handfackeln oder Rauchsignalen auf die genaue Position hingewiesen werden.
Rechtsgrundlagen
- Ausrüstungspflicht für Seenotsignalmittel für die Berufsschifffahrt und für Charter- und Ausbildungsschiffe durch SOLAS (→ Schiffssicherheitsvertrag)
- Regelung von Notrufen auf See in
- Anlage IV der Kollisionsverhütungsregeln
- dem internationalen Signalbuch
- dem Handbuch für Suche und Rettung
Pyrotechnische Signalmittel
Allgemeines
- Pyrotechnische Signalmittel sind Notsignale, die mithilfe explosionsgefährlicher Stoffe ausgelöst werden.
- Explosionsgefährliche Stoffe: Feste oder flüssige Stoffe und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können.
- Signalmittel
- Pyrotechnische Signalmittel
- Signalwaffen im Kaliber 4 (26,5 mm)
- SRS-Waffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ oder gleichwertiger Kennzeichnung
- Sonstige Notsignale, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden.
Pyrotechnische Munition
- Munition, die explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthält und einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugt und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfaltet.
- Verpackung ist häufig wasserdicht und schwimmfähig.
- Unterliegt rechtlich dem Sprengstoffgesetz → Herstellung und Bearbeitung sind verboten.
- Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln ist verboten.
Einteilung
Ausgewählte Signalmittel
- Signalraketen (rot)
- Fallschirmraketen (rot): Steighöhe mindestens 300 m, Leuchtdauer mindestens 30 Sekunden
- Handfackeln (rot): Brenndauer 30 – 40 Sekunden
- Rauchsignale, orange
- Lichtrauchsignale
- Blitz-Knall-Patronen
Erlaubnisfreie Waffen (PTB)
- Signalwaffen (SRS-Waffen) mit Kennzeichnung „PTB im Kreis“ dürfen ohne spezielle Erlaubnis erworben werden.
- An Bord eines Schiffes dürfen sie außerdem erlaubnisfrei geführt werden.
Verbrauchsdauer
- „Haltbarkeit“ sind 3 Jahre, es sei den es ist, auf dem Gegenstand anders vermerkt.
- Verbrauchsdauer wird verkürzt durch Feuchtigkeit, Korrosion, hohe Lagertemperaturen, mechanische Beschädigung.
- Kühle und trockene Lagerung in einem Metallbehältnis mit Schwenkriegelschloss
- Entsorgung von „abgelaufenen“ Notsignale über Munitionshandel oder Delaborierungsbetriebe.
Signalwaffen im Kaliber 4
Allgemeines
- Signalwaffen im Kaliber 4 sind Schusswaffen und unterliegen dem Waffengesetz.
- Für Erwerb und Besitz der Waffe und der Munition ist eine Waffenbesitzkarte vorausgesetzt.
- Charterer von zur See gehenden Wasserfahrzeugen dürfen Signalwaffen im Kaliber 4 und die zugehörige Munition vorübergehend führen.
- Charterer: Personen, die ein Schiff vom Eigentümer ausleihen
- Das Kaliber 4 ist ein Flintenkaliber und gibt einen Laufdurchmesser von 26,5 mm an.
- Für den Erwerb einer Signalwaffe muss ein besonderes Bedürfnis nachgewiesen werden:
- Besondere Gefährdung, die nicht mit erlaubnisfreien Signalmitteln behoben werden kann.
- Besitz eines seegängigen Wasserfahrzeugs
- Notwendigkeit für Lehr- und Prüfungszwecke
Kennzeichnung der Munition
- Hersteller bzw. Herstellerzeichen
- Bezeichnung der Munition
- Herstellungsjahr und Verbrauchsdauer
- Art des pyrotechnischen Satzes
- Rote Signalpatronen → volle Rändelung
- Weiße
/Gelbe Signalpatronen → halbe Rändelung - Braune Blitz-
/Knallpatronen → keine Rändelung
Aufbewahrung
- Aufbewahrung an Land in Sicherheitsbehältnis mit Widerstandgrad 0 oder I (siehe: Sicherheitsbehältnisse).
- Vorübergehende Lagerung im Hafen in einem verankerten Behältnis aus Stahlblech (→ Hamburger Kasten)
- 4 mm dicke Tür
- Mechanische oder elektronische Verriegelung
- Lagerung während der Fahrt, sodass die Signalmittel für jeden erreichbar sind.
Verwendung
Die Verwendung von Signalwaffen im Kaliber 4 ist an enge Maßgaben gebunden.
- Zur Signalgebung
- Als Abschussgerät zur Herstellung einer Leinenverbindung
- Als Startpistole bei Regatten bei Vorliegen einer Schießerlaubnis
Ein Schießen an Silvester ist nicht erlaubt bzw. bedarf einer speziellen Schießerlaubnis.
Ausweispflicht
Bei Führen einer Signalwaffe im Kaliber 4 an Bord eines Bootes müssen folgende Dokumente mitgeführt werden:
- Personalausweis oder Pass
- Waffenbesitzkarte
- Ggf. Europäischer Feuerwaffenpass
- Ggf. Einfuhrgenehmigung
Handhabung
Allgemeines
- Gebrauchsanweisung beachten
- Windrichtung bedenken
- Versager über Bord werfen
- Keine entflammbaren Gegenstände in der Umgebung
- Steigende
/abzuschießende Signalmittel - Freies Schussfeld (z.B. Mast, Segel)
- Senkrechte Abschusswinkel
- Nicht auf Personen richten
Rauchsignale
- Verwendung
- Bei Tage
- Bei geringen Windstärken
- Wenn Hilfe gesichtet wurde
- Anzündung durch Reißschnur, die unter Schutzkappe liegt.
- Nach Entzündung zur Leeseite des Bootes von Bord werfen.