Sicherheitsregeln
Allgemeine Regeln
- Niemals auf Menschen zielen (außer bei Notwehr)!
- Der Lauf zeigt immer in einen sicheren Bereich.
- Eine Waffe gilt bei Aufnahme immer als geladen, entsichert und gespannt, bis man sich selbst vom Gegenteil überzeugt hat.
- Munition muss zur Waffe passen und zugelassen sein.
- Der Finger ist bewusst gestreckt. Erst unmittelbar vor dem Schuss wird der Abzug berührt.
- Umfang mit der Waffe beherrschen (Sicherung, Entspannen, Entladen ...)
- Sichere Beaufsichtigung (z.B. am Schießstand)
- Regelmäßige Pflege, um Funktionsstörungen vorzubeugen.
- Kein Alkohol beim Umgang mit Waffen!
MerkeDie Laufmündung zeigt niemals in Richtung eines Menschen und beim Laden immer in einen sicheren Bereich.
Laden und Entladen
- Laden erst unmittelbar vor Beginn der Nutzung
- Vor dem Laden sichern (soweit möglich)
- Keine Sicherung ist als absolut sicher zu betrachten
- Die Waffe wird aus Sicherheitsgründen in folgenden Situationen Entladen:
- Vor Besteigen und Verlassen des Hochsitzes
- Vor Überwinden von Hindernissen
- In gefährlicher Umgebung (Vereisung, ...)
Übergabe und Aufnahme
- Übergabe einer Schusswaffe an eine andere Person immer ungeladen und mit geöffnetem Verschluss.
- Überprüfung des Ladezustandes und Sicherheitszustandes bei der Aufnahme der Waffe
- Überprüfung der Durchlässigkeit der Läuf
Besondere Vorsicht
- Schlechte Sicht
- Kein Kugelschuss in freien Himmel
- Wasserflächen → Abpraller
- Gefrorene oder felsige Böden → Abpraller
Schießstand
Allgemeines
- Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson (z.B. Schießleitung) ist immer Folge zu leisten.
- Funktionsstörung an Waffen → Verständigung der Standaufsicht
Verantwortliche Aufsichtsperson
- Alle vom Betreiber der Schießstätte bestellten Personen
- Anforderungen
- Volljährigkeit
- Persönliche Eignung
- Zuverlässigkeit
- Sachkunde
- Eignung für Kinder- und Jugendarbeit (bei Aufsicht über Minderjährige)
- Aufgabe
- Sicherheit gewährleisten
- Verhütung von Gefahren durch Schützen und Waffen
Allgemeine Regeln
- Geladene Waffen dürfen nicht übergeben werden.
- Ausnahme: bei Waffenstörung auch geladen an verantwortliche Aufsichtsperson
- Aufnahme fremder Schusswaffen nur mit Erlaubnis des Besitzers
- Anschlagübungen nur mit ungeladenen Waffen im Schützenstand
- Standwechsel mit entladener Waffe und geöffnetem Verschluss
- Schießstandordnung kennen
Beladen/Entladen
- Nur im Schützenstand
- Nur mit Mündung in Richtung der Scheiben
- Büchsen → maximal eine Patrone beladen
- Flinten → maximal zwei Patronen beladen
- Entladen nur mit geöffnetem Verschluss
Schießen
Ablegen und Tragen von Waffen
- Entladen
/leeres Patronenlager - Geöffneter Verschluss
- Kippwaffen → Abgekippte Läufe
- Andere Waffen → Verschluss offen
- Entnommenes Magazin (wenn vorhanden)
Waffenpflege
Lauf und Patronenlager
- Rückstände von Geschossen können die Schusspräzision verschlechtern
- Reinigung ausgehend vom Patronenlager zur Mündung
- Verwendung von spezieller Reinigungsflüssigkeit
- Im Anschluss auswischen
- Entfernung von Öl vor dem Schuss
- Ölschuss: Hochschuss durch öligen Lauf
- Leichte „Einölung“ nach dem Schuss (zum Wegschließen)
- Teilweise spezielle Reinigungsmittel
- Rückstände von Waffenpflegemitteln (chemische Lösungen) stellen kein Sicherheitsrisiko dar
Schaft
- Lackschäfte → wenig pflegeintensiv, Kratzervorbeugung
- Ölschäfte → Konservierung mit Schaftölen
Optik
- Optikpinsel → Staub und Fremdkörper
- Optikpflegetücher für nasse Teile
Weiteres
Entsorgung
Munition
- Bei zuständiger Waffenbehörde
- Zum Hersteller
- Delaborierbetrieb
- Beim Waffenhändler (Verkäufer)