Zusammenfassung
Das Waffenrecht wird maßgeblich durch das Waffengesetz bestimmt. Dieses dient dem Erhalt von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit Waffen und Munition. Es enthält zwei Anlagen mit Definitionen wesentlicher Begriffe und Listen verbotener und erlaubter Waffen. Beim Verständnis des Waffengesetzes hilft die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung. Außerdem ist mit dem Waffenrecht das Beschussgesetz eng verbunden.
Aufbau des Waffengesetzes
Waffengesetz (WaffG)
- Das Waffengesetz ist der zentrale Teil des Waffenrechts.
- Es soll die Sicherheit und Ordnung durch Regelungen für Waffen und Munition erhalten (§ 1 I WaffG).
- Im Jahr 2020 wurde das WaffG zuletzt umfangreich überarbeitet.
- Zum Waffengesetz gehören außerdem die Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) und Anlage 2 (Waffenliste).
Anlage 1 WaffG: Begriffsbestimmungen
In der Anlage 1 des Waffengesetzes werden wesentliche Begriffe definiert.
- Waffen und Munition
- Waffenrechtliche Begriffe
- Einteilung von Schusswaffen und Munition
Anlage 2: Waffenliste
Die Anlage 2 des Waffengesetzes enthält Listen von Waffen:
- Verbotene Waffen
- Erlaubnispflichtige Waffen
- Ganz oder teilweise erlaubnisfreie Waffen
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung spezifiziert und ergänzt das Waffengesetz und hilft so beim Verständnis.
- Beispiele: Sachkunde, persönliche Eignung, Aufbewahrung von Waffen
Weitere Gesetze
- Beschussgesetz (BeschG) und Beschussverordnung (BeschussV)
- Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)