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Einführung zum Waffenrecht

Zusammenfassung

Das Waffenrecht wird maßgeblich durch das Waffengesetz bestimmt. Dieses dient dem Erhalt von Sicherheit und Ordnung im und . Es enthält zwei Anlagen mit Definitionen wesentlicher Begriffe und Listen verbotener und erlaubter . Beim Verständnis des Waffengesetzes hilft die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung. Außerdem ist mit dem Waffenrecht das eng verbunden.

Aufbau des Waffengesetzes

Waffengesetz (WaffG)

  • Das Waffengesetz ist der zentrale Teil des Waffenrechts.
  • Es soll die Sicherheit und Ordnung durch Regelungen für und erhalten (§ 1 I WaffG).
  • Im Jahr 2020 wurde das WaffG zuletzt umfangreich überarbeitet.
  • Zum Waffengesetz gehören außerdem die Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) und Anlage 2 (Waffenliste).

Anlage 1 WaffG: Begriffsbestimmungen

In der Anlage 1 des Waffengesetzes werden wesentliche Begriffe definiert.

  1. und
  2. Waffenrechtliche Begriffe
  3. Einteilung von und

Anlage 2: Waffenliste

Die Anlage 2 des Waffengesetzes enthält Listen von :

  1. Verbotene
  2. Erlaubnispflichtige
  3. Ganz oder teilweise

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

Weitere Gesetze


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