Wozu berechtigt eine Waffenbesitzkarte (ausgestellt für das Bedürfnis als Inhaber eines seegehenden Schiffes)?
Mit entsprechendem Voreintrag zum Erwerb, sowie zum Besitz einer Signalpistole.
Zum Führen der Waffe an Land.
Zum Erwerb der zur Signalpistole gehörigen Munition bei entsprechendem Eintrag.