Wozu berechtigt eine Waffenbesitzkarte (ausgestellt für das Bedürfnis als Inhaber eines seegehenden Schiffes)?
Zum Erwerb der zur Signalpistole gehörigen Munition bei entsprechendem Eintrag.
Zum Führen der Waffe an Land.
Mit entsprechendem Voreintrag zum Erwerb, sowie zum Besitz einer Signalpistole.