Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole, Kaliber 4 (26,5 mm), erwerben zu können?
Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Es muss ein Bedürfnis vorliegen (Inhaber eines seegängigen Wasserfahrzeugs).
Der Antragsteller muss zuverlässig, sachkundig und persönlich geeignet sein, und ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis vorlegen, sofern das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.