Was haben Sie nach dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Signalpistole zu tun?
Es ist keine weitere Handlung erforderlich.
Waffenbesitzkarte der zuständigen Behörde zur Eintragung des Erwerbs mit entsprechenden Erwerbsnachweisen (Kaufvertrag, Überlassungsvertrag etc.) vorlegen.
Innerhalb von 2 Wochen nach dem Erwerb habe ich der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich oder in elektronischer Form anzuzeigen.