Wem kann zum Zweck der sicheren Aufbewahrung an Land die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) übergeben werden?
Nur einem Berechtigten, z.B. mit Waffenbesitzkarte.
Einer Person mit bestandener Sachkundeprüfung
Einer zuverlässigen Person, die mindestens 18 Jahre alt ist.