Welche pyrotechnischen Notsignale unterliegen dem Waffengesetz?
Die Signalpistole (Kaliber 4) und die hierfür bestimmte Munition (nur mit WBK).
Seenotsignalgeber mit einer Steighöhe von bis etwa 60 Metern (frei erwerblich ab 18 Jahre)
Handfackeln (frei erwerblich ab 18 Jahre)