Wie sind Schusswaffen und Munition während des Aufenthaltes auf Schießstätten außerhalb des Schießens aufzubewahren?
Auf Schießstätten ist eine Aufbewahrung nicht zu beachten.
Ungeladen und getrennt von der Munition.
So, dass sie nicht in den Besitz Unberechtigter gelangen können.