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Was ist eine Kurzwaffe?
„2.5 Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“
Siehe: Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4 WaffG) – Begriffsbestimmungen
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