Für den Erwerb welcher der nachfolgend genannten Waffen bedarf es einer Waffenbesitzkarte?
Druckluftgewehre ohne Zulassungszeichen „F im Fünfeck“, die nach dem 01.01.1970 hergestellt wurden (ausgenommen DDR-Produktion).
Perkussionsrevolver, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde.
Perkussionswaffen, die vor dem 01.01.1871 entwickelt wurden, sind zwar erlaubnisfrei, jedoch nur Einzellader. Ein Revolver ist jedoch ein Mehrlader.
1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz ...1.5 einläufige Einzellader waffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
Waffen in 4 mm M20 mit den Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und „PTB im Viereck“