Für den Erwerb welcher der nachfolgend genannten Waffen bedarf es einer Waffenbesitzkarte?
Druckluftgewehre ohne Zulassungszeichen „F im Fünfeck“, die nach dem 01.01.1970 hergestellt wurden (ausgenommen DDR-Produktion).
Perkussionsrevolver, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde.
Waffen in 4 mm M20 mit den Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und „PTB im Viereck“