Was darf der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins?
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen.
Druckluft- und CO2-Waffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen.
Erlaubnispflichtige Schusswaffen lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat von einem Berechtigen zur sicheren Lagerung übernehmen