Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein?
Zum Erwerb von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen
Zum Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.