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Eine Munitionserwerbsberechtigung für Patronen im Kaliber .357 Magnum berechtigt zum Erwerb von Munition...
Kaliber .357 Magnum und .38 Special haben den gleichen Geschossdurchmesser. Die .357 Magnum hat lediglich eine längere Hülse und mehr Pulver. Deshalb kann das Kaliber .38 Special aus einer .357 Magnum abgefeuert werden und die Munitionserwerbsberechtigung gilt auch für das Kaliber .38 Special.