Wem dürfen Sie während Ihres 3- wöchigen Urlaubs ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Aufbewahrung überlassen?
befreundeten Polizeibeamten
besonders vertrauenswürdigen Personen (z.B. Notar, Pfarrer)
Inhabern einer Waffenbesitzkarte