Darf an Silvester mit Signalmunition Kaliber 4 (26,5 mm) geschossen werden?
Ja, aber nur durch den Erlaubnisinhaber selbst innerhalb der amtlich zugelassenen „Abbrennzeit“ (meist 18.00 – 02.00 Uhr), wenn keine brennbaren Objekte in der Nähe sind.
Ja, aber nur wie unter a) beschrieben. Zusätzlich muss der Schütze Inhaber des Kleinen Waffenscheins sein
Nein, dieses Schießen bedarf einer besonderen waffenrechtlichen Erlaubnis.