Mit welchen Waffen darf man auf seinem befriedeten Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und niemand durch Lärm behindert oder belästigt wird?
Mit Waffen für Randfeuermunition bis Kaliber .22lr (= lfB).
Mit Waffen (z.B. im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20), sofern diese das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und das Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ tragen.
Druckluftwaffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und Softairwaffen.