Sind Sie in Bezug auf die sichere Verwahrung ihrer Waffe(n) oder Munition zur Auskunft gegenüber der Behörde verpflichtet?
Nein, nur wenn mehr als 10 Schusswaffen im Besitz sind.
Ja, wer Waffen oder Munition besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Verwahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen.
Es besteht keine Pflicht zum Nachweis über die sichere Verwahrung.