Mit der Gesetzesänderung von 2017 müssen Sicherheitsbehältnisse von Waffen den Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 besitzen. Sicherheitsbehältnisse, die vor dem 06.07.2017 im Umlauf waren, sind weiterhin gültig (Besitzstandswahrung). Bei den Sicherheitsbehältnissen der Sicherheitsstufe A und B fehlt somit der Zusatz, dass diese der Besitzstandswahrung unterliegen.