Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?
In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet.
In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet wenn der Schrank bereits vor dem 06.07.2017 rechtmäßig vom Betroffenen zur Waffenaufbewahrung genutzt wurde.
In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143- 1 mit dem Widerstandsgrad 0.