Was muss der Erwerbsberechtigte nach dem Kauf einer Schusswaffe von einer Privatperson oder einem Händler veranlassen?
Er muss den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages mitteilen
Er muss einen lizenzierten Waffenhändler aufsuchen.
Er muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich oder elektronisch anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorlegen.