Braucht ein Volljähriger für den Erwerb von Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen eine Erwerbsberechtigung?
Ja, in jedem Fall.
Nein, wenn die Waffe mit „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist.
Ja, wenn die Waffe mit „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist.