Unter welchen Voraussetzungen darf man eine im Ausland erworbene Schusswaffe, die in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtig ist, in das Bundesgebiet einführen?
Nur, wenn man im Besitz eines Europäischen Feuerwaffenpasses ist.
Nur, wenn man im Besitz einer in Deutschland gültigen Waffenbesitzkarte mit Voreintrag ist.
Nur, wenn man im Besitz der entsprechenden Verbringungserlaubnisse ist.