Mit welchen Waffen dürfen ein 13- jähriger und ein 15-jähriger auf einer zugelassenen Schießstätte schießen?
Ein 15-jähriger darf mit Waffen für Randfeuerpatronen bis Kaliber 5,6 mm lfB (.22 l. r.) und einer Mündungsenergie von maximal 200 Joule und mit Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12 oder kleiner schießen, wenn der/die Sorgeberechtigte/n schriftlich oder elektronisch sein/ihr Einverständnis erklärt hat/haben und eine geeignete Aufsichtsperson ständig anwesend ist.
Ein 13-jähriger darf mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen schießen, wenn der/die Sorgeberechtigte/n schriftlich oder elektronisch sein/ihr Einverständnis erklärt hat/haben und eine geeignete Aufsichtsperson ständig anwesend ist.
Ein 15-jähriger darf mit halbautomatischen Waffen bis Kaliber 9mm schießen, wenn der/die Sorgeberechtigte/n schriftlich oder elektronisch sein/ihr Einverständnis er-klärt hat/haben und eine geeignete Aufsichtsperson ständig anwesend.