Ist für das Schießen mit einem Gewehr im Kaliber .22lr im Keller eines Wohnhauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich?
Nein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.
Ja, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis.
Nein, die des Hauseigentümers reicht aus.