Ist für das Schießen mit einem Gewehr im Kaliber .22lr im Keller eines Wohnhauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich?
Nein, die des Hauseigentümers reicht aus.
Ja, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis.
Nein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.