Eine Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes ist erforderlich, wenn
... sie entladen in der unverschlossenen Aktentasche mitgeführt wird.
... sie geladen in einer verschlossenen Aktentasche mitgeführt wird.
... sie sich entladen im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW befindet und die Munition in einem Metallbehältnis mit Schwenkriegelschloss im Kofferraum mitgeführt wird.