Berechtigt der Europäische Feuerwaffenpass zur Einfuhr von erlaubnispflichtiger Munition aus einem Mitgliedstaat, sofern die Munition dort von Ihnen berechtigterweise erworben wurde?
Ja
Nein. Eine Verbringungserlaubnis ist erforderlich.
Ja, aber nur wenn eine Waffe entsprechenden Kalibers in den EFP eingetragen ist.