Welche Schusswaffen bzw. sonstigen Waffen dürfen Sie bei öffentlichen Veranstaltungen „bei sich“ haben?
Erlaubt ist das Führen eines Schreckschussrevolvers, wenn ich den Kleinen Waffenschein habe.
Steinschlosspistole, weil diese nach dem WaffG ohnehin geführt werden darf.
Es dürfen keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG bei sich geführt werden.