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Wie können Sie als 19-jähriger Sportschütze Ihre persönliche Eignung für den dauerhaften Erwerb einer halbautomatischen Pistole im Kaliber „.45 Auto“ gegenüber der Behörde nachweisen?
Ab dem 21. Lebensjahr ist mit einem amtsärztlichen, fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnis über die geistige Eignung, der Erwerb von Schusswaffen zum sportlichen Schießen möglich (§ 14 WaffG). Ohne ein derartiges Zeugnis ist der Erwerb erst ab dem 25. Lebenjahr erlaubt (§ 6 WaffG).