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Wie können Sie als 19-jähriger Sportschütze Ihre für den dauerhaften einer halbautomatischen im „.45 Auto“ gegenüber der Behörde nachweisen?


Ab dem 21. Lebensjahr ist mit einem amtsärztlichen, fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnis über die geistige Eignung, der von zum sportlichen Schießen möglich ( § 14 WaffG). Ohne ein derartiges Zeugnis ist der erst ab dem 25. Lebenjahr erlaubt ( § 6 WaffG).