Welcher Sportschütze muss sich einer amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen, um seine persönliche Eignung zum Waffenerwerb nachzuweisen?
21-jähriger Sportschütze für ein Kleinkalibergewehr (KK-Gewehr)
18-jähriger Sportschütze für eine Kleinkaliberpistole (KK-Pistole)
24-jähriger Sportschütze für eine als erste Großkaliberwaffe zu erwerbende halbautomatische Pistole im Kaliber .45 ACP