Feuerwaffen werden mit einem Europäischen Feuerwaffenpasses dauerhaft in einen Mitgliedstaat verbracht.
Der Europäischen Feuerwaffenpass erlaubt lediglich das Mitführen von Waffen zu temporären Zwecken wie Jagd oder Sport, nicht aber den dauerhaften Transfer. Das heißt, der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb, Besitz oder zur dauerhaften Einfuhr von Waffen in einen anderen EU-Mitgliedstaat. Für solche Vorgänge sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich.