Was muss ein Sportschütze nach dem dauerhaften Erwerb einer Waffe von einem anderen Sportschützen veranlassen?
Nichts
Er muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzeigen und seine Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde vorlegen.
Beide Waffenbesitzkarten sofort der zuständigen Behörde vorlegen.