Was bedeutet „schießen“ im Sinne des Waffengesetzes?
Im Sinne des WaffG schießt jemand, der mit einer Schusswaffe ein Geschoss durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt.