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Für die Anerkennung eines Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen (grüne Waffenbesitzkarte) ist bei Sportschützen die Vorlage einer Bescheinigung des anerkannten Schießsportverbandes erforderlich, dem der Antragsteller durch seine Vereinsmitgliedschaft angehört. Die Bescheinigung muss ausweisen, dass ...