Wie werden Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes definiert?
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 WaffG).