Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
Wenn sie ungeladen im Holster getragen wird.
Wenn sie in einem verschlossenen Koffer liegt und sich eine Patrone im Patronenlager befindet
Wenn das Magazin in der Waffe mit Patronen gefüllt ist und die Waffe im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW liegt.