Mit welcher Munition ist der Umgang verboten?
Patronenmunition mit Treibspiegelgeschossen für Waffen mit gezogenen Läufen
Kleinschrotmunition für Kartuschenlager bis 12,5 mm (sog. Grenaille-Patronen)
Patronenmunition mit Vollmantelgeschossen, bei denen die Geschossspitze entfernt wurde, so dass der Bleikern freiliegt