Welche pyrotechnischen Seenotsignale unterliegen dem Sprengstoffgesetz?
Alle pyrotechnischen Seenotsignale, die nicht aus einer Signalpistole abgefeuert werden, wie Signalraketen, Handsignalraketen mit Fallschirm, Handfackeln und Rauchsignale.
Nur die Signale, in denen explosive Stoffe verwendet wurden.
Signalmunition im Kaliber 4