Welche pyrotechnischen Seenotsignale unterliegen dem Sprengstoffgesetz?
Nur die Signale, in denen explosive Stoffe verwendet wurden.
Alle pyrotechnischen Seenotsignale, die nicht aus einer Signalpistole abgefeuert werden, wie Signalraketen, Handsignalraketen mit Fallschirm, Handfackeln und Rauchsignale.
Signalmunition im Kaliber 4