Wann sind Feuerwaffen oder deren wesentliche Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht?
Wenn sie gemäß ihrem Waffentyp und in jedem wesentlichen Bestandteil den Maßgaben Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 (Deaktivierungsdurchführungsverordnung) entsprechen.
Wenn die Waffe mit einem Blockiersystem vorübergehend blockiert wurde.
Wenn der Lauf der Waffe verzogen ist