Wann sind Feuerwaffen oder deren wesentliche Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht?
Wenn die Waffe mit einem Blockiersystem vorübergehend blockiert wurde.
Wenn sie gemäß ihrem Waffentyp und in jedem wesentlichen Bestandteil den Maßgaben Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 (Deaktivierungsdurchführungsverordnung) entsprechen.
Wenn der Lauf der Waffe verzogen ist