Ist ein Schusswaffengebrauch in Notwehr zulässig, wenn der Angegriffene dem Angriff ausweichen kann?
Nein, niemals
Ist der Einsatz eines milderen Mittels zur Abwehr des Angriffs möglich, ist der Schusswaffengebrauch nicht zulässig.
Grundsätzlich ist dem Angegriffenen ein Ausweichen nicht zumutbar, da dies seine Ehre verletzt.