Welche Verteidigungshandlung ist erforderlich, um einen Angriff abzuwenden?
Die erforderliche Verteidigung, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden, nennt man Notwehr.
(§ 32 Abs. 2 StGB.)
Die Erforderlichkeit bestimmt sich nach Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs; grundsätzlich ist das mildeste Mittel zur Abwehr zu wählen, das erfolgversprechend ist.