Bei welchen der folgenden ehemaligen Staaten ist der dortige amtliche Beschuss auch in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin gültig? (D.h. die dort beschossenen Waffen müssen nicht von einem deutschen Beschussamt erneut beschossen werden.)
Der amtliche Beschuss aus dem Deutschen Reich, der CSSR und der DDR bleibt in Deutschland anerkannt, wobei Kennzeichnungen mit Hakenkreuzen auf Waffenaus dem Deutschen Reich mit einem „X“ überstempelt werden müssen.