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Bei welchen der folgenden ehemaligen Staaten ist der dortige amtliche auch in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin gültig? (D.h. die dort beschossenen müssen nicht von einem deutschen Beschussamt erneut beschossen werden.)


Der amtliche aus dem Deutschen Reich, der CSSR und der DDR bleibt in Deutschland anerkannt, wobei Kennzeichnungen mit Hakenkreuzen auf aus dem Deutschen Reich mit einem „X“ überstempelt werden müssen.